0-9 • A • B • C • D • E • F • G • H • I • J • K • L • M • N • O • P • Q • R • S • T • U • V • W • X • Y • Z

English: Bremen Parliament / Español: Parlamento de Bremen / Português: Parlamento de Bremen / Français: Parlement de Brême / Italiano: Parlamento di Brema

Die Bremer Bürgerschaft ist das Landesparlament der Freien Hansestadt Bremen und stellt als zentrales Verfassungsorgan die legislative Gewalt auf Landesebene dar. Als einziges deutsches Landesparlament besteht sie aus zwei getrennten Stadtbürgerschaften – der Bürgerschaft der Stadt Bremen und der Stadtbürgerschaft Bremerhaven –, die jedoch gemeinsam tagen und entscheiden. Ihre historische und politische Bedeutung reicht bis ins Mittelalter zurück, wobei sie heute vor allem durch ihre direkte Verbindung zur kommunalen Selbstverwaltung und ihre Rolle als Bindeglied zwischen Landes- und Kommunalpolitik geprägt ist.

Allgemeine Beschreibung

Die Bremer Bürgerschaft ist ein Einkammerparlament, das sich aus 83 Abgeordneten zusammensetzt, die für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt werden. Davon entfallen 69 Mandate auf die Stadt Bremen und 14 auf die Stadt Bremerhaven, wobei die Sitzverteilung proportional zur Einwohnerzahl der beiden Stadtgemeinden erfolgt. Die Bürgerschaft tagt im Bremer Rathaus, einem UNESCO-Weltkulturerbe, und ist zugleich das Parlament des kleinsten deutschen Bundeslandes sowie das einzige Landesparlament, das gleichzeitig die Funktionen eines Stadtrats für die Stadtgemeinde Bremen wahrnimmt.

Als Verfassungsorgan obliegen der Bremer Bürgerschaft klassische parlamentarische Aufgaben: Sie beschließt Gesetze, verabschiedet den Landeshaushalt, wählt den Präsidenten des Senats (Regierungschef) sowie die Senatoren und kontrolliert die Landesregierung. Darüber hinaus besitzt sie das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen und über Misstrauensanträge gegen Mitglieder des Senats zu entscheiden. Eine Besonderheit stellt die sogenannte "Deputation" dar, ein historisch gewachsenes Gremium, in dem Abgeordnete und Vertreter der Verwaltung gemeinsam über bestimmte Sachfragen beraten und entscheiden.

Die Bürgerschaft ist eng mit der kommunalen Ebene verknüpft, da sie nicht nur landespolitische, sondern auch stadtpolitische Kompetenzen besitzt. Dies führt zu einer einzigartigen Verzahnung von Landes- und Kommunalpolitik, die in anderen Bundesländern nicht existiert. Die Abgeordneten sind daher gleichzeitig Mitglieder des Landesparlaments und – im Falle der Stadt Bremen – des Stadtrats, was eine direkte Mitwirkung an der Gestaltung beider Ebenen ermöglicht.

Die politische Arbeit der Bürgerschaft wird durch Fraktionen strukturiert, die sich nach parteipolitischen Gesichtspunkten bilden. Die stärksten Fraktionen entsenden Vertreter in den Vorstand der Bürgerschaft, der die Sitzungen leitet und die parlamentarischen Abläufe koordiniert. Der Präsident der Bürgerschaft, der aus der Mitte der Abgeordneten gewählt wird, vertritt das Parlament nach außen und sorgt für die Einhaltung der Geschäftsordnung.

Historische Entwicklung

Die Wurzeln der Bremer Bürgerschaft reichen bis ins 12. Jahrhundert zurück, als sich in Bremen erste Formen einer städtischen Selbstverwaltung herausbildeten. Bereits 1395 wurde mit dem "Bremer Rat" ein Vorläufer des heutigen Parlaments gegründet, der jedoch zunächst von patrizischen Familien dominiert wurde. Die moderne Bürgerschaft entstand 1848 im Zuge der Märzrevolution, als eine verfassungsgebende Versammlung einberufen wurde, die eine demokratische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger schuf. Die erste frei gewählte Bürgerschaft trat 1849 zusammen und legte den Grundstein für das heutige parlamentarische System Bremens.

Eine Zäsur in der Geschichte der Bürgerschaft stellte die Zeit des Nationalsozialismus dar, in der das Parlament gleichgeschaltet und seiner demokratischen Funktionen beraubt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Bürgerschaft 1946 neu konstituiert und erhielt mit der Landesverfassung von 1947 ihre heutige Struktur. Seitdem hat sie sich als stabiler Akteur der bremischen Politik etabliert, wobei sie immer wieder mit spezifischen Herausforderungen konfrontiert war, etwa der Integration Bremerhavens in das Landesparlament oder der Bewältigung finanzieller Krisen des Stadtstaats.

Ein prägendes Merkmal der historischen Entwicklung ist die enge Verbindung zwischen Bürgerschaft und Bremer Senat, der als Landesregierung fungiert. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen die Regierung vom Parlament getrennt ist, besteht in Bremen eine personelle Überschneidung: Mitglieder des Senats können gleichzeitig Abgeordnete der Bürgerschaft sein, was zu einer besonders engen Verzahnung von Legislative und Exekutive führt. Diese Konstruktion ist ein Relikt der hansestädtischen Tradition und unterstreicht den besonderen Charakter Bremens als Stadtstaat.

Rechtliche Grundlagen und Normen

Die Arbeit der Bremer Bürgerschaft ist in der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen geregelt, die 1947 in Kraft trat und zuletzt 2013 umfassend reformiert wurde. Die Verfassung definiert die Bürgerschaft als "oberstes Organ der politischen Willensbildung" (Art. 66) und legt ihre Zusammensetzung, Wahlmodalitäten sowie Kompetenzen fest. Ergänzend dazu regelt die Geschäftsordnung der Bürgerschaft die inneren Abläufe, etwa die Einberufung von Sitzungen, die Bildung von Ausschüssen oder die Durchführung von Abstimmungen.

Die Wahl der Abgeordneten erfolgt nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl, wobei die Stadt Bremen und Bremerhaven jeweils einen eigenen Wahlkreis bilden. Die Sitzverteilung wird nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren berechnet, das eine proportionale Repräsentation der Parteien sicherstellt. Aktives und passives Wahlrecht besitzen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Bremen oder Bremerhaven wohnen (Art. 75 Landesverfassung).

Die Bürgerschaft ist an die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie gebunden, insbesondere an das Prinzip der Gewaltenteilung. Allerdings weist das bremische System Besonderheiten auf, die von der klassischen Gewaltenteilung abweichen: So können Senatoren gleichzeitig Abgeordnete sein, und die Bürgerschaft besitzt das Recht, einzelne Senatoren durch Misstrauensvotum abzuberufen, ohne dass dies zwangsläufig zum Rücktritt der gesamten Regierung führt. Diese Regelung ist in der deutschen Verfassungslandschaft einzigartig und unterstreicht den besonderen Charakter des bremischen Stadtstaatsmodells.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Der Begriff "Bremer Bürgerschaft" wird häufig mit anderen parlamentarischen Gremien verwechselt, insbesondere mit dem "Bremer Senat" oder der "Stadtbürgerschaft Bremerhaven". Während die Bremer Bürgerschaft das Landesparlament darstellt, ist der Bremer Senat die Landesregierung, die aus dem Präsidenten des Senats und den Senatoren besteht. Die Stadtbürgerschaft Bremerhaven hingegen ist ein Teilorgan der Bremer Bürgerschaft, das ausschließlich die Interessen der Stadt Bremerhaven vertritt und aus 14 Abgeordneten besteht. Im Gegensatz zur Bremer Bürgerschaft besitzt die Stadtbürgerschaft Bremerhaven keine eigenständige legislative Gewalt, sondern ist in das Gesamtparlament integriert.

Ein weiterer Unterschied besteht zur "Bremischen Bürgerschaft" (mit Artikel), die gelegentlich in historischen oder juristischen Kontexten verwendet wird, um die Gesamtheit der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu bezeichnen. Dieser Begriff bezieht sich jedoch nicht auf das Parlament, sondern auf das Wahlvolk. Zudem ist die Bremer Bürgerschaft von kommunalen Vertretungen wie dem "Beirat" zu unterscheiden, der in den Stadtteilen Bremens – etwa in Huchting – als lokale Interessenvertretung fungiert. Beiräte besitzen keine gesetzgeberischen Kompetenzen, sondern beraten die Verwaltung in kommunalen Angelegenheiten.

Anwendungsbereiche

  • Gesetzgebung: Die Bremer Bürgerschaft beschließt Landesgesetze, die für das gesamte Bundesland Bremen gelten, sowie stadtrechtliche Regelungen, die ausschließlich die Stadtgemeinde Bremen betreffen. Dazu zählen beispielsweise das Bremische Schulgesetz, das Landesplanungsgesetz oder die Haushaltsordnung. Die Gesetzgebungskompetenz erstreckt sich auf alle Bereiche, die nicht dem Bund oder der Europäischen Union vorbehalten sind.
  • Haushaltsrecht: Ein zentrales Aufgabenfeld ist die Verabschiedung des Landeshaushalts, der die Einnahmen und Ausgaben des Stadtstaats für ein Haushaltsjahr festlegt. Die Bürgerschaft entscheidet über die Höhe der Steuersätze, die Verteilung der Mittel auf die Ressorts und die Aufnahme von Krediten. Aufgrund der finanziellen Schieflage Bremens ist das Haushaltsrecht in den letzten Jahren besonders in den Fokus gerückt.
  • Kontrolle der Regierung: Die Bürgerschaft überwacht die Arbeit des Senats durch Anfragen, aktuelle Stunden, Untersuchungsausschüsse und Misstrauensanträge. Sie kann die Regierung zur Rechenschaft ziehen, etwa bei Verstößen gegen Gesetze oder bei Missmanagement. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf die nachgeordneten Behörden und öffentliche Unternehmen wie die Bremer Straßenbahn AG oder die Bremer Wohnungsbaugesellschaft.
  • Wahlen und Personalentscheidungen: Die Bürgerschaft wählt den Präsidenten des Senats sowie die Senatoren und kann diese durch konstruktive Misstrauensvoten abberufen. Zudem bestellt sie die Mitglieder des Staatsgerichtshofs, des Rechnungshofs und anderer unabhängiger Gremien. Diese Personalhoheit ist ein zentrales Instrument der parlamentarischen Kontrolle.
  • Kommunalpolitik: Da die Bürgerschaft gleichzeitig das Stadtrat der Stadt Bremen ist, entscheidet sie über kommunale Angelegenheiten wie die Bauleitplanung, die Gestaltung öffentlicher Räume oder die Förderung von Kultur- und Sporteinrichtungen. In diesem Bereich arbeitet sie eng mit den Beiräten der Stadtteile zusammen, die jedoch keine Entscheidungsbefugnis besitzen.

Bekannte Beispiele

  • Bremer Schulstreit (2009–2010): Einer der bekanntesten Konflikte in der jüngeren Geschichte der Bürgerschaft war der Streit um die Schulreform, bei dem es um die Einführung von Oberschulen und die Abschaffung der Haupt- und Realschulen ging. Die Auseinandersetzung führte zu massiven Protesten von Eltern und Lehrkräften und endete mit einem Kompromiss, der die Beibehaltung der Gymnasien vorsah.
  • Haushaltsnotlage und Sanierungshilfen: Seit den 1990er-Jahren kämpft Bremen mit einer strukturellen Haushaltsnotlage, die zu wiederholten Verhandlungen mit dem Bund über Sanierungshilfen führte. Die Bürgerschaft musste mehrfach Spargesetze verabschieden, die zu Kürzungen in sozialen Bereichen und bei öffentlichen Investitionen führten. 2019 einigte sich Bremen mit dem Bund auf ein Sanierungsprogramm, das bis 2030 laufen soll.
  • Neubau des Parlamentsgebäudes: In den 1960er-Jahren wurde das heutige Haus der Bürgerschaft errichtet, das als eines der ersten modernen Parlamentsgebäude Deutschlands gilt. Der Bau war umstritten, da er im historischen Zentrum Bremens entstand und das UNESCO-Weltkulturerbe "Rathaus und Roland" ergänzte. Das Gebäude ist heute ein Symbol für die Verbindung von Tradition und Moderne in der bremischen Politik.
  • Frauenquote in der Bürgerschaft: Bremen war 1991 das erste deutsche Bundesland, das eine verbindliche Frauenquote für die Besetzung von Gremien einführte. Die Bürgerschaft verabschiedete ein Gesetz, das eine Mindestbeteiligung von 50 % Frauen in öffentlichen Aufsichtsräten und Beiräten vorsah. Diese Regelung wurde später von anderen Bundesländern übernommen und gilt als Meilenstein der Gleichstellungspolitik.

Risiken und Herausforderungen

  • Finanzielle Abhängigkeit vom Bund: Bremen ist das Bundesland mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung und ist seit Jahrzehnten auf Finanzhilfen des Bundes angewiesen. Die Bürgerschaft steht vor der Herausforderung, die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben, ohne die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger durch weitere Kürzungen zu beeinträchtigen. Die Abhängigkeit von externen Hilfen schränkt den politischen Handlungsspielraum ein und führt zu Konflikten mit dem Bund.
  • Politische Fragmentierung: In den letzten Jahren hat sich das Parteienspektrum in der Bürgerschaft stark ausdifferenziert, was zu schwierigen Regierungsbildungen und instabilen Mehrheiten führt. Die Zunahme kleinerer Parteien und die Schwäche der Volksparteien erschweren die Bildung stabiler Koalitionen und erhöhen das Risiko von Blockaden. Dies zeigt sich etwa in der aktuellen Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linken, die nur über eine knappe Mehrheit verfügt.
  • Demografischer Wandel und Stadtentwicklung: Bremen steht vor der Herausforderung, den demografischen Wandel zu bewältigen und gleichzeitig eine nachhaltige Stadtentwicklung zu gestalten. Die Bürgerschaft muss Entscheidungen treffen, die sowohl die Attraktivität des Standorts für Unternehmen und Fachkräfte sichern als auch bezahlbaren Wohnraum und soziale Infrastruktur gewährleisten. Besonders in Stadtteilen wie Huchting, die von Abwanderung und sozialer Segregation betroffen sind, sind gezielte Investitionen erforderlich.
  • Legitimationsprobleme durch geringe Wahlbeteiligung: Die Wahlbeteiligung bei Bürgerschaftswahlen liegt in Bremen seit Jahren unter dem Bundesdurchschnitt, was die Legitimation der parlamentarischen Entscheidungen schwächt. Besonders in sozial benachteiligten Stadtteilen wie Gröpelingen oder Tenever ist die Beteiligung oft besonders niedrig. Die Bürgerschaft steht vor der Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger stärker in politische Prozesse einzubinden und das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie zu stärken.
  • Integration Bremerhavens: Die strukturellen Unterschiede zwischen Bremen und Bremerhaven führen immer wieder zu Spannungen, da die Interessen der beiden Stadtgemeinden nicht immer deckungsgleich sind. Bremerhaven ist wirtschaftlich schwächer und stärker von der Hafenwirtschaft abhängig, während Bremen als Dienstleistungs- und Wissenschaftsstandort andere Prioritäten setzt. Die Bürgerschaft muss diese Unterschiede ausgleichen und eine Politik gestalten, die beiden Städten gerecht wird.

Ähnliche Begriffe

  • Hamburgische Bürgerschaft: Das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Pendant zur Bremer Bürgerschaft und weist ähnliche Strukturen auf. Wie Bremen ist Hamburg ein Stadtstaat, weshalb die Hamburgische Bürgerschaft sowohl landes- als auch kommunalpolitische Funktionen wahrnimmt. Allerdings besteht in Hamburg keine personelle Überschneidung zwischen Parlament und Regierung, was zu einer strengeren Gewaltenteilung führt.
  • Berliner Abgeordnetenhaus: Das Landesparlament von Berlin ist ein weiteres Beispiel für ein Stadtstaatenparlament, das jedoch im Gegensatz zur Bremer Bürgerschaft keine kommunalen Aufgaben für die Stadtbezirke übernimmt. Die Bezirke in Berlin besitzen eigene Volksvertretungen (Bezirksverordnetenversammlungen), die jedoch keine gesetzgeberischen Kompetenzen haben.
  • Stadtrat (kommunale Ebene): In anderen Bundesländern ist der Stadtrat das kommunale Parlament einer Stadt, das jedoch keine landespolitischen Kompetenzen besitzt. Im Gegensatz zur Bremer Bürgerschaft beschränkt sich die Arbeit des Stadtrats auf die Gestaltung der lokalen Angelegenheiten, etwa die Bauleitplanung oder die Förderung von Vereinen.
  • Deputation: Die Deputation ist ein historisch gewachsenes Gremium in Bremen, das aus Abgeordneten der Bürgerschaft und Vertretern der Verwaltung besteht. Sie berät über bestimmte Sachfragen und trifft Entscheidungen, die anschließend von der Bürgerschaft bestätigt werden müssen. Die Deputation ist ein Unikum im deutschen Parlamentarismus und dient der engen Verzahnung von Legislative und Exekutive.

Zusammenfassung

Die Bremer Bürgerschaft ist das zentrale Verfassungsorgan der Freien Hansestadt Bremen und vereint als einziges deutsches Landesparlament landes- und kommunalpolitische Funktionen. Ihre historische Entwicklung ist eng mit der hansestädtischen Tradition verbunden, während ihre heutige Arbeit durch die Herausforderungen eines Stadtstaats geprägt ist, der gleichzeitig als Bundesland und als Kommune agiert. Die Bürgerschaft beschließt Gesetze, kontrolliert die Regierung und gestaltet die Politik in Bereichen wie Bildung, Finanzen und Stadtentwicklung. Gleichzeitig steht sie vor erheblichen Herausforderungen, etwa der Haushaltskonsolidierung, der politischen Fragmentierung und der Integration Bremerhavens. Als Symbol der bremischen Demokratie verkörpert sie die Verbindung von Tradition und Moderne und spielt eine zentrale Rolle in der politischen Landschaft Norddeutschlands.

--